Funkausbildung
Für die Ablegung der Funkerprüfung beim zuständigen Fernmeldebüro des Bundeslandes, in dem der Hauptwohnsitz gemeldet ist, ist kein Vorbereitungskurs vorgeschrieben.
Die Kenntnisse kann man sich also im Selbststudium, z.B. mit Hilfe von Online-Kursen oder durch Teilnahme an einem Anwesenheitskurs oder auch einer Kombination aus beidem aneignen.
In unserer Flugschule bieten wir alle Varianten der Ausbildung an und unterstützen auch gerne bei der Wahl der Ausbildungsmethode!
Um Flugfunk auch in englischer Sprache durchführen zu dürfen, ist zusätzlich zum Funkzeugnis EFZ oder AFZ der Nachweis der Sprachkompetenz auf mindestens Level 4 durch eine Prüfung nachzuweisen.
Binnenfunkzeugnis (BFZ)
Eingeschränktes Funksprechzeugnis (EFZ)
Allgemeines Funksprechzeugnis (AFZ)
Diese Funkausbildung in deutscher Sprache berechtigt zum Funksprechverkehr innerhalb Österreichs und Deutschlands.
Dieses Funksprechzeugnis ist für Einsteiger mit geringen Englischkenntnissen für den Beginn oft die Beste Wahl. Eine spätere Erweiterung des Funksprechzeugnisses auf EFZ oder AFZ ist jederzeit möglich.
Mit diesem Zeugnis darf man in allen Ländern in deutscher und englischer Sprache eine Funksprechstelle bedienen, eingeschränkt auf Sichtflug, was für PPL ausreichend ist.
Dieses Zeugnis berechtigt zum internationalen Funksprechverkehr in englischer Sprache, auch für Instrumentenflug, wie dies beispielsweise Berufspiloten benötigen.