Nacht-Sichtflugberechtigung (NVFR)

Fliegen in der Nacht ist bei entsprechenden Wetterbedingungen gut möglich.

Diese Zusatzberechtigung verlängert in den kurzen Wintertagen die Möglichkeit, auch ausgedehnte Flüge durchführen zu können. Es ist eine Grundstufe zur Ausbildung der Instrumentenflug-Berechtigung. Nicht zuletzt ist es auch ein ganz besonderes Erlebnis, als Pilot in der ersten Reihe eines Flugzeuges den Anflug auf einen beleuchteten Flughafen durchzuführen.

Ausbildungsumfang: Theorieausbildung: 8 h, Praktische Flugausildung: 5 h, darin enthalten sind mindestens 5 Solo-Flüge und ein Überlandflug.

Verlängerung: Die NVFR-Zusatzberechtigung ist mit der Basislizenz unbeschränkt gültig, eine eigene Verlängerung ist nicht erforderlich.