Instrumentenflug-Berechtigung

Instrument Flight Rules
Flüge nach Instrumentenflugregeln können zu großen Teilen ohne Sicht nach außen durchgeführt werden. Für Start und zur Landung muss die Landepiste aber jedenfalls sichtbar sein.
IR Classik
Competency based IR (CB-IR)
Enroute IR (EIR)
Mit der klassischen IR- Berechtigung erwirbts Du ein uneingeschränktes Instrumentenflug- Rating, wie es für Berufspiloten gefordert wird.
Ausbildungsumfang: 50 Stunden praktische Flugausbildung, 150 Stunden Theorieausbildung, davon 15 Stunden als Anwesenheits- Unterricht, 135 Stunden als assistierter Fernlehrgang. (kein "computer based training"!)
Voraussetzung: PPL(A), CPL(A) oder ATPL(A), mindestens 50 Stunden Flugerfahrung auf Überlandflügen als PIC, Nachtflugberechtigung vor Beginn der praktischen Ausbildung.
Mit der CB-IR- Berechtigung erwirbts Du ein Instrumentenflug- Rating mit denselben Rechten, wie mit der Classik- IR Ausbildung. Allerdings ist der Ausbildungsumfang auf das erforderliche Maß für Privatpiloten reduziert und daher ganz besonders für Inhaber einer PPL(A) die Beste Wahl.
Ausbildungsumfang: 40 Stunden praktische Flugausbildung, 80 Stunden Theorieausbildung, davon 8 Stunden als Anwesenheits- Unterricht, 72 Stunden als assistierter Fernlehrgang. (kein "computer based training"!)
Voraussetzung: PPL(A), mindestens 50 Stunden Flugerfahrung auf Überlandflügen als PIC, Nachtflugberechtigung wird empfohlen, ist aber nicht Bedingung.
Mit der Enroute- IR- Berechtigung erwirbts Du das Privileg, Reiseflüge nach Instrumentenflugregeln durchzuführen. Dabei sind auch Flüge ohne Sicht nach außen, also in Wolken, möglich. Für Start und Landung müssen allerdings Sichtflugbedingungen herrschen, da diese Teile eines Fluges nur nach Sichtflugreglen durchgeführt werden dürfen.
Diese Ausbildung ist für PPL(A) Inhaber interessant, die noch nicht über ausreichend Flugpraxis für die Zulassung zur Ausbildung eines Classik-IR oder CB-IR haben oder noch nicht sicher sind, ob sie diese Berechtigung überhaupt anstreben werden.
Ausbildungsumfang: 15 Stunden praktische Flugausbildung, 80 Stunden Theorieausbildung, davon 8 Stunden als Anwesenheits- Unterricht, 72 Stunden als assistierter Fernlehrgang. (kein "computer based training"!)
Voraussetzung: PPL(A), CPL(A) oder ATPL(A), mindestens 20 Stunden Flugerfahrung auf Überlandflügen als PIC, Nachtflugberechtigung wird empfohlen, ist aber keine Voraussetzung.